Seit 1995 plane und baue ich NaturSpielRäume, habe regelmäßig an Schulungen zur Spielplatzsicherheit nach DIN 7926 und ab 1999 nach EN 1176 erhalten.
Seit November 2017 bin ich nach DIN 79161 als "Qualifizierter Spielplatzprüfer" zertifiziert (s. Zertifikat unten).
Nach § 823 -2 BGB muss der Betreiber eines Spielplatzes im Rahmen des Produkthaftungsgesetzes (ProdSG) einmal jährlich sein Gelände nach DIN EN 1176 - 7 untersuchen lassen.
"Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich
verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet." BGB §823 Abs. 1
Diese Aussage verpflichtet den Betreiber zur Haftung für Schäden, die auf Spielplätzen verursacht werden. Um dieser Haftungsverpflichtung nachzukommen, ohne gestzlich belangt zu werden, sind ZUMUTBARE Maßnahmen zu ergreifen.
Zumutbar oder wirtschaftlich ist das, was mindestens an Wartung und Kontrolle durchgeführt werden muss.
Da es sich bei der Spielplatzproblematik um Kinder handelt, ist der Sicherheitsgedanke lt. Rechtssprechung sehr hoch anzusetzen.
"Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. Ist nach dem Inhalt des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein." §823 Abs. 2 BGB
Wer nach § 823 Abs. 2 BGB gegen ein Schutzgesetz verstößt, kann in Haftung genommen werden. Das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) verdeutlicht, das technische Arbeitsmittel nur in Verkehr gebracht werden dürfen, wenn sie den anerkannten Regeln der Technik entsprechen.
Die Spielplatznormen DIN EN 1176/1177 sind im Verzeichnis 2 des ProdSG aufgeführt und gelten als verbindliche Rechtsnormen.
Hierdurch erhalten die Normmen einen rechtsverbindlichen Charakter, sind also nicht nur Empfehlungen....
Bereits im Vorfeld der Planungen ist es wichtig, die geltenden Normen zu berücksichtigen, um kostspielige Nachbesserungen durch Planungsfehler zu vermeiden.
Gerne berate ich Sie hier.
Die EN 1176 -7 schreibt eine mindestens wöchendliche Sichtkontrolle und alle ein bis drei Monate eine operative Verschleiß- und Standfestigkeits-Kontrolle vor. Diese soll nur von hierfür geschultem Personal durchgeführt werden.
Gerne schule ich Ihr Personal oder führe auch operative Kontrollen durch.
Jährliche Haupuntersuchung
Diese soll nur von besonders geschulten Personen durchgeführt werden, da hier eine fachliche Prüfung der Anlagensicherheit ausgeführt werden muss.
Gerne erstelle ich hierfür mein Angebot.
Helmut Hechtbauer
Langkofen 20 1/2
85517 Aßling
naturspielraeume at mac.com
Fon:08065-9098667
Mobil: +491773423934
Neben stehendes Zertifikat belegt, dass ich die Prüfung zum "Qualifizierten Spielplatzprüfer" nach DIN 79161 erfolgreich absolviert habe
und unter der Nummer QSP-WAF-00457registriert bin.